Schulungspflicht für Bauschaum

Spätestens bis zum 24. August 2023 müssen Handwerk und Industrie alle MitarbeiterInnen schulen, die mit Polyurethan arbeiten.

So verlangt es die europäische Chemikalienverordnung REACH. Das PU-Schaum-Infocenter weist darauf hin, dass auch Bauschaumdosen von dieser Schulungspflicht betroffen sind.

Polyurethan (PU) besteht unter anderem aus Methylendiisocyanat (MDI). Deshalb ist der Kunststoff von der neuen REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate betroffen, die am 4. August im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.

Die PU-Branche in Europa reagiert auf diese neue Verpflichtung mit einem gemeinsamen Schulungsangebot, das voraussichtlich ab Februar 2022 zur Verfügung stehen soll. Für einfache Anwendungen sind Online-Schulungen geplant, zusätzlich wird Material für individuelle Präsenz-Schulungen erarbeitet. Das Schulungsangebot wird zurzeit vom Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) zusammen mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanat-Hersteller vorbereitet.

Schulung mit Prüfung

Laut europäischer Chemikalienverordnung REACH sind alle gewerblichen und industriellen Verwender der betroffenen PU-Produkte verpflichtet, an einer solche Schulung teilzunehmen und diese mit einer Prüfung abzuschließen. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Beschäftigten die Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben. Die Unterweisungen sind von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchzuführen.

Bereits im Februar 2022 greift die Vorschrift, dass alle Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von mehr als 0,1 % mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein müssen, der auf den Schulungsbedarf hinweist. Ein erster Info-Flyer zur Schulungspflicht findet sich mittlerweile auf der Website des FEICA. Dort stehen Merkblätter in acht europäischen Sprachen als PDF zum Download bereit.

Das PU-Schaum-Infocenter weist darauf hin, dass Anwender von PU-Schaumdosen auch jetzt schon einige grundlegende Arbeitsschutzvorschriften beachten sollten. So sei es bei der Arbeit mit dem Bauschaum ratsam, für eine gute Belüftung zu sorgen sowie Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Außerdem sollte man niemals mit beschädigten Dosen arbeiten.

Quelle: BaustoffWissen – Das Wirtschaftsmagazin der Baustoffbranche

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